Häufige Fragen

Hier bekommen Sie Antworten auf sehr häufig gestellte Fragen zum Thema Ergotherapie und Heilpraktiker.

Wie bekomme ich Ergotherapie?

  • Nach der Heilmittelverordnung „Maßnahmen der Ergotherapie“ kann jeder Arzt / Facharzt (wie zum Beispiel Allgemeinarzt, Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologe, Orthopäden, Chirurg, Psychiater) Ergotherapie verschreiben.

Was genau muss auf der Ergotherapie-Verordnung stehen?

  • Verordnungsmenge: meist 6 oder 10 Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges, z.B. motorisch-funktionelle Behandlung (MFBV), sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining (HLT) psychisch-funktionelle Behandlung (PFB)
  • Anzahl pro Woche: 1, 1-2 oder 2 x / Woche
  • Indikationsschlüssel
  • Hausbesuch Ja / Nein ankreuzen
  • Gebührenpflichtig oder nicht gebührenpflichtig ankreuzen
  • Diagnose mit Leitsymptomatik
  • Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalles

Was soll ich mitbringen?

 

  • gern ein Handtuch und Hausschuhe

    Sonstige Hilfe?

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