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Hier bekommen Sie Antworten auf sehr häufig gestellte Fragen zum Thema Ergotherapie und Heilpraktiker.
Hier zu meinen aktuellen Preisen:
PDF zum selbst ausdrucken:
Wie bekomme ich Ergotherapie?
- Nach der Heilmittelverordnung „Maßnahmen der Ergotherapie“ kann jeder Arzt / Facharzt (wie zum Beispiel Allgemeinarzt, Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologe, Orthopäden, Chirurg, Psychiater) Ergotherapie verschreiben.
Was genau muss auf dem grünen oder rosanen Ergotherapie-Rezept stehen?
- Verordnungsmenge: meist 6 oder 10 Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges, z.B. motorisch-funktionelle Behandlung (MFBV), sensomotorisch-perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining (HLT) psychisch-funktionelle Behandlung (PFB)
- Anzahl pro Woche: 1, 1-2 oder 2 x / Woche
- Indikationsschlüssel
- Hausbesuch Ja / Nein ankreuzen
- Gebührenpflichtig oder nicht gebührenpflichtig ankreuzen
- Diagnose mit Leitsymptomatik
- Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalles
Heilpraktiker – Behandlungskosten und Medikamente – von der Krankenkasse bezahlt?
- Ein bestimmter Teil der Kosten kann erstattet werden, wenn sie privatversichert sind, Beihilfeberechtigter oder sie einef Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenversicherung besitzen. Dazu benötige ich Ihre Vereinbarungen mit Ihrer Versicherung.
- Das GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) kann als Richtpreisliste verwendet werden, es ist jedoch veraltet.
- Meist wird nicht alles von der Versicherung anerkannt, sodass sie Teile der Behandlung und Medikamente finanziell selbst tragen.
Heilpraktiker – Wo und wie bekomme ich meine rezeptierten Medikamente?
- Heilpraktiker rezeptieren verschreibungsfreie Präparate
- Einlösen der Rezepte in jeder Apotheke / Versandapotheke !
- !!!Meist werden naturheilkundliche Medikamente erst bestellt!!! Angeblich nicht lieferbare Medikamente müssen meist beim Hersteller bestellt werden – bitte machen sie den Apotheker darauf aufmerksam, da die Auflistung in den Computern nach den häufigsten Medikamenten erfolgt
- Veränderungen des Heilpraktikerrezeptes sollten bitte nur nach Rücksprache verändert werden
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