Für den Bewegungsapparat

BG Zulassung

Arbeitsunfälle werden bei uns behandelt. Unsere Ergotherapie hat eine spezielle Zulassung zur Behandlung von Patienten der Berufsgenossenschaft.

Wer wird ergotherapeutisch behandelt?

Menschen jeden Alterns mit angeborenen oder erworbenen Störungen des Bewegungsapparates:

  • Schulter-Arm-Syndrom, Impingementsyndrom (Einklemmungen), Schultersteife …
  • Frakturen, vor allem der oberen Extremitäten
  • Fehlbildungen
  • Lähmungen
  • Knochenbrüchigkeit/ Osteoporosen
  • entzündliche Prozesse
  • Rückenmarksverletzungen
  • Amputationen

Was kann mit Ergotherapie erreicht werden?

  • Erweiterung des Bewegungsausmaßes aller Gelenke
  • Üben von schmerzarmen und kompensatorischer Bewegungsabläufe unter Vermeidung von
  • Ausweichbewegungen
  • umtrainieren der Gebrauchshand
  • erreichen von größtmöglicher Selbstständigkeit im beruflichen, schulischen und häuslichen Alltag

Wir erarbeiten gemeinsam einen auf Sie abgestimmten Therapieplan, um Ihre Ziele zu erreichen.

Hausbesuche ET

Ergotherapie kann vom Arzt als Hausbesuch verordnet werden, da Probleme im häuslichen Umfeld auftreten können oder Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, in die Praxis zu kommen.