Für Kinder / Frühförderung

BG Zulassung

Arbeitsunfälle werden bei uns behandelt. Unsere Ergotherapie hat eine spezielle Zulassung zur Behandlung von Patienten der Berufsgenossenschaft.

Wer wird ergotherapeutisch behandelt?

Kinder mit:

  • Störungen des Bewegungsablaufes
  • Störungen der Sozialentwicklung und der Kommunikation (z.B.: Verhaltensauffälligkeiten, frühkindlicher Authismus, Essstörungen)
  • Entwicklungsstörungen: körperlich, geistig
  • Sinnesbeeinträchtigungen
  • Beeinträchtigung der Grob- und Feinmotorik
  • Koordinationsstörungen (“Tollpatschigkeit”)
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Lernbehinderungen, Schulprobleme auch infolge von Hyperaktivität durch z.B. erhöhte Sinneswahrnehmung
  • Bewegungsunlust
  • Schlafstörungen
  • Einnässen

Was kann Ergotherapie bewirken?

  • Verbesserung der Motorik
  • Integration in das soziale Gefüge
  • Verbesserung der Selbstständigkeit
  • die Verarbeitung von Sinnesreizen verbessern

Die Therapie wir individuell auf Ihr Kind abgestimmt, weiterhin werden bei der Therapie die Eltern mit einbezogen, um den höchstmöglichen Erfolg für Ihr Kind zu erhalten.

Hausbesuche ET

Ergotherapie kann vom Arzt als Hausbesuch verordnet werden, da Probleme im häuslichen Umfeld auftreten können oder Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, in die Praxis zu kommen.